§ 1 Allgemeines
Alle gegenwärtigen oder zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die zwischen der Firma POHRALIT (Rudolf Pohlenz e. K.) -nachfolgend „Anbieter“ genannt - und deren Kunden entstehen, werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung geführt.
Abweichende, entgegenstehende und ergänzende AGB werden selbst bei deren Kenntnis oder einer vorbehaltlosen Warenauslieferung durch den Anbieter nicht Vertragsbestandteil; etwas anderes gilt nur, soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
§ 2 Vertragsschluss
Die mündliche oder schriftliche Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 3 Preise, Fälligkeit, Zahlungsweise, Aufrechnung, Zurückbehaltung
1. Preise
Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht enthalten und wird in gesetzlicher Höhe gesondert berechnet und ausgewiesen. Der Kaufpreis versteht sich zuzüglich Versand- und Verpackungskosten.
2. Fälligkeit des Kaufpreises / Verzug
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erwarten wir die Begleichung der Rechnung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum. Danach gelten die gesetzlichen Regeln, die Folgen des Zahlungsverzugs betreffend. Bei Nachnahmesendungen entsteht der Zahlungsverzug bei Nichtentgegennahme der Nachnahmesendung. Zahlungsverzug tritt nicht ein, wenn der Kunde zur Leistung nicht verpflichtet ist oder die Verzug begründenden Merkmale nicht verschuldet hat.
3. Zahlungsweise
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf das im Rechnungsbogen vermerkte „Pohralit“-Konto zu erfolgen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Anbieter anerkannt sind oder zwar bestritten, aber in einem Gerichtsverfahren entscheidungsreif sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüche aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.
§ 4 Lieferung
Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
§ 5 Lieferzeit
1. Der Beginn der von uns als verbindlich angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
2. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
3. Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.
4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis der jeweilige Kaufpreis bezahlt ist. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
§ 8 Gewährleistungs- und Garantiebedingungen
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich der Firma POHRALIT, (Rudolf Pohlenz e. K.), Sprickbergweg 16, 32602 Vlotho anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Die Gewährleistungs- und Garantiebedingungen des Kunden richten sich nach folgenden Bestimmungen:
1. Nacherfüllungsanspruch
Der Kunde hat die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Der Anbieter ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Bei Unternehmern leistet der Anbieter für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); dabei angefallene Aufwendungen werden dem Kunden durch den Anbieter nicht erstattet.
2. Sonstige Gewährleistungsansprüche
Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, richten sich die Mängelansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Haftungsbeschränkungen nach § 8 dieser AGB.
3. Gewährleistungsfristen
Die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab deren Ablieferung.
Diese Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit der Anbieter nach § 9 dieser AGB uneingeschränkt haftet. Die aufgeführten Verjährungsfristen gelten auch dann nicht, soweit Liefergegenstand eine Sache ist, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder soweit es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
4. Garantiebedingungen
Die bloße Präsentation der Waren ist als reine Leistungsbeschreibung zu betrachten und stellt keinesfalls eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren dar.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Der Anbieter schließt seine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§ 10 Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der anderen AGB-Regelungen nach sich. Die evtl. unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz des Anbieters zuständig ist. Der Anbieter ist aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 01/2018